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Listen von Drittländern oder Teilen von Drittländern, aus denen bestimmte Erzeugnisse tierischen Ursprungs oder lebende Tieren eingeführt werden dürfen aus Gründen des Schutzes der Gesundheit von Tier und Mensch
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Die erlangten Garantien der züstandigen Veterinärbehörde des Drittlandes hinsichtlich der Einhaltung bzw. Gleichwertigkeit der einschlägigen Tiergesundheits- und Lebensmittelhygienevorschriften
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Ein Überwachungssystem zur Überprüfung der Einhaltung der EG-Anforderungen zu Rückständen von Tierarzneimitteln, Pestiziden und Kontaminanten muss etabliert sein
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Einfuhr aus Drittländern ist nur gestattet aus zugelassenen Betrieben.
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Besondere Einfuhrbedingungen für jedes Drittland bzw jede Gruppe von Drittländern
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Die Ergebnisse etwaiger Kontrollen und/oder Prüfverfahren der Gemeinschaft im Drittland
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Besondere Einfuhrbedingungen für einige Drittländer basiert auf Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und diesen Ländern